Am 23. April hat der Bundestag das aktualisierte IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG 2.0) verabschiedet. Energieversorger (EVU) müssen damit Systeme zur Angriffserkennung aufbauen. Diese Systeme sollen nicht nur kontinuierlich Bedrohungen identifizieren und vermeiden, sondern auch die Kommunikationstechnik möglichst umfassend sichern. Sicherheitssysteme müssen damit neben der IT auch die Fernwirk- und Netzleittechnik schützen.
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