Mit dem seit Juli 2015 gültigen IT-Sicherheitsgesetz sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen verpflichtet, betriebsrelevante Störungen innerhalb ihrer Steuer- und Fernwirknetze an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Die relevanten Erkenntnisse zur Charakteristik einer Störung finden sich oftmals erst auf der Inhaltsebene eines Datenpakets. Bisherige Sicherheitslösungen, wie Firewalls oder Intrusion-Detection-Systeme kratzen da nur an der Oberfläche. Um eine umfassende Cybersicherheitsstrategie umzusetzen, braucht es daher eine selbstlernende Anomalieerkennung.
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