Kritische Infrastrukturen
Unter Kritische Infrastrukturen (Kritis) versteht man alle Einrichtungen die für die Sicherheit und Versorgung der Zivilgesellschaft und des staatlichen Gemeinwesens relevant sind. Eine Störung dieser Einrichtungen würde zu massiven Versorgungsengpässen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen. Die Kritis wurden vom Bundesministerium für Inneres in neun Sektoren unterteilt:
- Energie: Elektrizität, Gas, Mineralöl
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Transport und Verkehr: Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Logistik
- Gesundheit: Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore
- Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, Öffentliche Abwasserbeseitigung
- Ernährung: Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel
- Finanz- und Versicherungswesen: Banken, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister
- Staat und Verwaltung: Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Notfall-/ Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
- Medien und Kultur: Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse, Kulturgut, symbolträchtige Bauwerke
Die IT Kritischer Infrastrukturen ist seit 2015 nach dem IT-Sicherheitsgesetz dazu verpflichtet, Mindestsicherheitsstandards für ihre Informationsinfrastruktur sicherzustellen.