Mit der NIS2 Direktive und dem NIS2-Umsetzungsgesetz geht die Verschärfung der Cybersicherheitsanforderungen an Kritischen Infrastrukturen und wichtige Unternehmen in die nächste Runde. Zukünftig werden Unternehmen verpflichtet, 10 Kategorien in ihrem Cyberrisikomanagement zu berücksichtigen und nachzuweisen. Hinzu kommt eine verschärfte Berichtpflicht bei Cybervorfällen.
Doch was genau steckt hinter den 10 Kategorien? Welche Aspekte müssen berücksichtigt werden? Und welche organisatorischen und technische Möglichkeiten unterstützen Unternehmen bei der Compliance?
In unserem kommenden Webcast geht Klaus Mochalski, Mitgründer von Rhebo, diesen Fragen nach und erklärt:
- wie die Kategorien in einem End-to-End-Cybersicherheitssystem ineinandergreifen.
- welche Schritte Unternehmen mindestens gehen müssen, um gesetzeskonform zu sein.
- wie die Berichtspflichten zeiteffizient und im geforderten Umfang erfüllt werden können.
- welche Maßnahmen bei der Bewältigung von Cybervorfällen zielführend sind.
- wie Cybersicherheitsteams täglich prüfen können, dass die umgesetzten Maßnahmen funktionieren.